ANFRAGEN
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- Zur Bestattung
- verstorbener Muslime
- auf hiesigen Friedhöfen
Je länger Muslime hier leben und je
länger sie ihren Lebensmittelpunkt hier haben, werden es auch immer mehr
Muslime, die im Tod hier begraben sein wollen. So
ist der Bedarf der Ausweisung muslimischer Gräberfelder auf Friedhöfen
eine Sache mit der sich die Kommunen befassen müssen. Konkret erreichte
nun die RG des Islam die Anfrage, wie islamische Vorgaben und
Religionspraxis zu den hierzulande geltenden Bestimmungen stehen.
Nach den allgemein anerkannten Fikih-Büchern zur
Religions- und Glaubenspraxis im Islam, beispielsweise „Büyük Islam
Ilmihali" von Ömer Nasuhi Bilmen, eine der verbreitetsten
Sammlungen, ist bei der Bestattung verstorbener Muslime auf folgende
Punkte zu achten:
| Eine Waschmöglichkeit für die Leichen muss auf dem
Friedhof vorhanden sein. |
| Ein separater Bereich für die Muslime sollte auf dem Friedhof
ausgewiesen sein (keine gemischte Belegung). |
| Die Gräber sind so zu öffnen, dass sie mit ihrer Längsseite in
Richtung Mekka, also nach Südosten, zeigen. |
| Gegen eine Bestattung im Sarg besehen keine Bedenken.
Sargbestattungen sind in gewissen Fällen sogar üblich wie z.B.
für die Frauenleichenbestattung oder bei schlammigem Boden. |
| Die Särge sollten so beschaffen sein, z.B. durch eine Schräge im
Innern, dass die Leiche mit dem Gesicht nach Mekka und leicht auf
der rechten Seite liegend gebettet werden kann. |
| Wenn die Leichen verwest sind, dürfen die Gräber neu belegt
werden. |
| Es ist für den Verstorbenen oder die Verstorbene besser, ihn/sie
dort zu bestatten wo er/sie gestorben ist. |
Bezüglich der hierzulande geltenden Bestimmungen der
Sargbestattung und der zeitlich befristeten Gräberbelegung bestehen im
Islam keine gegensätzlichen religiösen Vorgaben.
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- Hand
- in
- Hand
- für
- eine
- gerechte
- freie
- demokratische
- menschliche
- saubere
- barmherzige
- friedlichere
- sichere
- tolerante
- Welt
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