ANFRAGEN


 

 

 

 
Zur Bestattung
verstorbener Muslime
auf hiesigen Friedhöfen

Je länger Muslime hier leben und je länger sie ihren Lebensmittelpunkt hier haben, werden es auch immer mehr Muslime, die im Tod hier begraben sein wollen. So ist der Bedarf der Ausweisung muslimischer Gräberfelder auf Friedhöfen eine Sache mit der sich die Kommunen befassen müssen. Konkret erreichte nun die RG des Islam die Anfrage, wie islamische Vorgaben und Religionspraxis zu den hierzulande geltenden Bestimmungen stehen.

Nach den allgemein anerkannten Fikih-Büchern zur Religions- und Glaubenspraxis im Islam, beispielsweise „Büyük Islam Ilmihali" von Ömer Nasuhi Bilmen, eine der verbreitetsten Sammlungen, ist bei der Bestattung verstorbener Muslime auf folgende Punkte zu achten:

bulletEine Waschmöglichkeit für die Leichen muss auf dem Friedhof vorhanden sein.
bulletEin separater Bereich für die Muslime sollte auf dem Friedhof ausgewiesen sein (keine gemischte Belegung).
bulletDie Gräber sind so zu öffnen, dass sie mit ihrer Längsseite in Richtung Mekka, also nach Südosten, zeigen.
bulletGegen eine Bestattung im Sarg besehen keine Bedenken. Sargbestattungen sind in gewissen Fällen sogar üblich wie z.B. für die Frauenleichenbestattung oder bei schlammigem Boden.
bulletDie Särge sollten so beschaffen sein, z.B. durch eine Schräge im Innern, dass die Leiche mit dem Gesicht nach Mekka und leicht auf der rechten Seite liegend gebettet werden kann.
bulletWenn die Leichen verwest sind, dürfen die Gräber neu belegt werden.
bulletEs ist für den Verstorbenen oder die Verstorbene besser, ihn/sie dort zu bestatten wo er/sie gestorben ist.

Bezüglich der hierzulande geltenden Bestimmungen der Sargbestattung und der zeitlich befristeten Gräberbelegung bestehen im Islam keine gegensätzlichen religiösen Vorgaben.

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